Absolutes Feuerverbot wird aufgehoben - es gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50m)
Aufgrund der aktuellen Wetterlage wird das absolute Feuerverbot per 25. August 2026 von Stufe 5 auf Stufe 4 zurückgestuft.
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Gemeindeverwaltung Spiringen
Dorf 10
6464 Spiringen
T 041 879 11 34
verwaltung@spiringen.ch
Aufgrund der aktuellen Wetterlage wird das absolute Feuerverbot per 25. August 2026 von Stufe 5 auf Stufe 4 zurückgestuft.
WeiterlesenAuch im 2026 findet der beliebte Veloanlass am Klausenpass statt. Bitte beachten Sie die wichtigen Informationen im nachfolgenden Flyer.
WeiterlesenBitte beachten Sie, dass die Gemeindeverwaltung Spiringen über die Sommerzeit 2026 (1. Juli 2026 - 31. August 2026) reduzierte Öffnungszeiten hat.
WeiterlesenSolange die Passstrasse über den Klausen geöffnet ist, erfolgt die Kehrichtabfuhr auf dem Urnerboden
wiederum durch die ZAKU AG.
Im Herbst 2026 findet auf dem Urnerboden eine kostenlose Altmetallsammlung statt.
WeiterlesenIn der Gemeinde Spiringen werden ab Mai 2026 bis ca. Oktober 2026 im gesamten Gemeindegebiet GNSS-Messungen von Fix- und Grenzpunkten durchgeführt.
WeiterlesenAm 13. und 14. September haben sich im Gebiet Bruch an der Nordflanke des Gross Spitzen mehrere Felsstürze ereignet. Das Betreten im Bereich des Gebietes "Schutt" und "Schachen" ist verboten
WeiterlesenDas Restaurant zur alten Post bleibt bis auf weiteres geschlossen.
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